Informationen zur Unfallversicherung
| Der Beruf Gerüstbauer |
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Gerüstbauer (in Österreich auch Gerüster bzw. Gerüsterin[1]) errichten Gerüste für verschiedene Einsatzgebiete, vom Einfamilienhaus über Brücken oder auch Fernsehtürmen bis hin zu Hochhäusern. Auch der Aufbau beweglicher Arbeitsplattformen, Tribünen oder auch Wetterschutzhallen gehört zu dem Einsatzgebiet des Gerüstbauers.
Voraussetzungen
Selbständigkeit
Es gibt in ganz Deutschland nur drei Schulen, die Gerüstbauer ausbilden. Diese befinden sich in Dortmund, Berlin, Weiterstadt und Groß-Gerau.
Als selbständiger Gerüstbauer unterliegt man der Mitgliedverpflichtung einer Handwerkskammer (HWK), der SKG, der Bundesknappschaft und der Berufsgenossenschaft. Die Beiträge der Handwerkskammer, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden, Knappschaft in Cottbus und der Berufsgenossenschaft richten sich nach der Jahresbruttolohnsumme, wobei es Mindestbeiträge gibt, die auch ohne Arbeiter im Betrieb zu zahlen sind. Ausnahmen sind SKG und Knappschaft.
Selbständige Gerüstbauer unterliegen weiterhin der Zahlung des Regelbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Verpflichtung kann durch Gründung einer Kapitalgesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) oder GmbH legal umgangen werden. Jedoch unterliegen Kapitalgesellschaften der jährlichen Bilanzpflicht und höheren Beiträgen z.b. gegenüber der Handwerkskammer (HWK).
Selbständige Gerüstbauer, ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, können sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Auch hier gibt es Mindestbeiträge, bei Überschreitung werden die Krankenbeiträge einkommensabhängig.
Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, nach dem 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung.
Quelle: Wikipedia.org |